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AGB - Reisebedingungen
Abschlus des Reisevertrages
Mit der Anmeldung zu einer Reise wuenscht der Reiseinteressierte vom Reiseveranstalter
den verbindlichen Abschluss eines Vertrages zu einer Reiseteilnahme. Der
Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande.
Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung, im Sinne von § 651 K Abs. 3 BGB zu leisten. Sie zahlen nach Erhalt des Sicherungsscheines 15% des Reisepreises; die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Soweit nicht anders vereinbart, zahlen Sie bitte den Restreisepreis etwa 14 Tage vor Reisebeginn bei Abholung der Reiseunterlagen. Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgemaess und vollstaendig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, koennen wir den Reisevertrag kuendigen und die unten aufgefuehrten Stornokosten bei Ihnen geltend machen.
Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht den Leistungsangaben
im gueltigen Reisekatalog des Veranstalters sowie den Angaben auf der Reisebestaetigung.
Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern,
beduerfen furr ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestaetigung des
Reiseveranstalters.
Reisebedingungen
Die Reisebedingungen ergaenzen den § 651 K Abs. 3 BGB und regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV
(Deutscher Reiseveranstalter-Verband) gemaess § 38 GWB erstellt worden
und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt.
Aenderungen der Leistungen und Preise
Abweichungen oder Aenderungen von Leistungen des Reisevertrages, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigefuehrt wurden, sind nur dann gestattet, wenn die Abweichungen und Aenderungen unerheblich sind und den Gesamtinhalt der gebuchten Reise nicht beeintraechtigen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer ueber Leistungsaenderungen und -abweichungen unverzueglich in Kenntnis zu setzen. Wenn zwischen Vertragsabschluss und Reistermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt, kann der Reiseveranstalter eine Erhoehung des Reisepreises vornehmen, wenn sich die Preise der Leistungstraeger nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhersehbar erhoeht haben. Erhoeht sich der Preis der Reise um mehr als 5 Prozent, ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Kosten fuer ihn vom Vertrag zurueckzutreten.
Reiseruecktritt und Reiseumbuchung
Der Reiseteilnehmer hat jederzeit die Moeglichkeit, von der Reise zurueckzutreten.
Die Ruecktrittserklaerung sollte schriftlich erfolgen. Tritt der Reiseteilnehmer
vom Reisevertrag zurueck oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter
vom Reiseteilnehmer eine Pauschalentschaedigung verlangen, die entsprechend
dem Zeitpunkt des Eingangs der Ruecktrittserklaerung beim Reiseveranstalter
wie nachstehend gegliedert ist:
bis 30 Tage vor Reiseantritt - 15%
vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt - 25%
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt - 40%
vom 14.-07. Tag vor Reiseantritt - 55%
vom 06.-03. Tag vor Reiseantritt - 65%
ab 2 Tage vor Reiseantritt - 80%
Bei geringfuegigen Aenderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebuehr
von EUR 30.
Wichtiger Hinweis
Die Linienfluggesellschaften erbringen ihre Befoerderungsleistung selbstverantwortlich
und stehen dafuer dem Fluggast gegenueber direkt ein.
Ausschluss von Anspruechen und Verjaehrung
Ansprueche wegen nicht vertragsgemaesser Erbringung der Reise koennen Sie
innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der
Reise uns gegenueber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist koennen Sie
Ansprueche nur geltend machen, wenn Sie ohne Selbstverschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die
Ansprueche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen Ansprueche
verjaheren nach einem Jahr. Die Verjaehrung beginnt mit dem Tage, an dem
die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprueche geltend gemacht,
so ist die Verjaehrung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprueche
schriftlich zuruckweisen § 651 m. s. 2 BGB.
Haftung des Reiseveranstalters
Der Veranstalter haftet fuer eine gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfaeltige Ueberwachung und Auswahl der Leistungstraeger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, die ordnungsgemaesse Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, das schuldhafte Verhalten der mit der Erbringung der Reiseleistung betrauten Person. Wird im Rahmen einer Reise oder zusaetzlich zu dieser eine Befoerderung im Linienverkehr erbracht und dem Reiseteilnehmer hierfuer eine entsprechende Befoerderungsbescheinigung ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und Reisebestaetigung ausdruecklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht fuer die Erbringung der Befoerderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Befoerderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reiseteilnehmer ausdruecklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugaenglich zu machen sind; dies gilt auch fur die Buchung von Einzelleistungen (z.B.: nur Mietwagen, nur Hotel).
Mitwirkungspflicht
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstoerungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Stoerung beizutragen und entstehenden Schaden so gering wie moeglich zu halten. Insbesondere ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzueglich der ortlichen Reiseleitung zu melden. Sie ist vom Reiseveranstalter angewiesen, sofern dies moeglich ist, fuer Abhilfe zu sorgen. Unterlaesst es der Reiseteilnehmer, einen Mangel anzuzeigen, entfaellt der Anspruch auf Minderung.
Haftungsbeschraenkungen
Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf das Dreifache des Reisepreises
beschraenkt, wenn ein Schaden des Reisenden weder vorsaetzlich noch grob
fahrlaessig herbeigefuehrt wird oder der Reiseveranstalter fuer einen dem
Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungstraegers
verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht fuer Leistungsstoerungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.)
und die in der Reisebeschreibung ausdruecklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
sind. Fuer alle Schadenersatzansprueche aus unerlaubter Handlung, die nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit beruhen, haften wir jeweils je
Kunde und Reise bei Sachschaden bis EURO 4.100 bzw. bis zur Hoehe des dreifachen
Reisepreises, wenn dieser EURO 4.100 uebersteigt. In diesem Zusammenhang
empfehlen wir den Abschlus des Komplettschutzes. Saemtliche in Betracht
kommenden Ansprueche muessen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vereinbarten Reiseende moeglichst schriftlich uns gegenueber geltend machen.
Nach Ablauf dieser Frist koennen Sie Anspruch nur dann noch geltend machen,
wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden verhindert waren.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen
Fuer die Einhaltung saemtlicher fuer die Reise massgeblichen Pass-, Visa-,
Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Reiseteilnehmer selbst
verantwortlich. Bitte erfragen Sie diese beim zustaendigen Konsulat. Der
Reisende sollte sich ueber Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemassnahmen
rechtzeitig informieren; ggf. sollte aerztlicher Rat zu Thrombose- und
anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen,
insbesondere bei den Gesundheitsaemtern, reisemedizinisch erfahrenen Aerzten,
Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale
fuer gesundheitliche Aufklaerung wird verwiesen.
Insolvenz Schutzversicherung
Ihre Reise ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften §651 K BGB bei
der tourVERS Touristik-Versicherungs-Serive GmbH abgesichert.
Ruecktritt und Kuendigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann von dem Reisevertrag zuruecktreten oder nach
Antritt der Reise den Vertrag kuendigen bis zu zwei Wochen vor Reiseantritt,
wenn die ausgeschriebene oder behoerdlich festgelegte Teilnehmerzahl fuer
die Reise nicht erreicht wird; in diesem Fall erhaelt der Reiseteilnehmer
sein eingezahltes Geld zurueck. Bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn
die Durchfuehrung der Reise - nach Ausschoepfung aller Moeglichkeiten -
fuer den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen
fuer die Reise so gering ist, dass fuer den Reiseveranstalter im Falle
der Durchfuehrung der Reise die entstehenden Kosten eine Ueberschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze - bezogen auf diese Reise - bedeuten wuerde.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, erhaelt der Reiseteilnehmer ebenfalls
sein Geld zurueck.
Veranstalter:
ECONA Tours GmbH
Zeil 65-69
60313 Frankfurt/Main
Tel: 069 - 4980632
Fax: 069 - 437297
Stand: April 2005
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